Ab Montag, den 16 März 2020,

bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17 April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Eine Notbetreuung wird vor Ort ermöglicht.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Alle Schulen in Rheinland-Pfalz sind bestens auf die Abiturprüfungen vorbereitet, sie können planmäßig ab dem 16. März stattfinden. Sollte sich aufgrund der dynamischen Entwicklung trotzdem die Notwendigkeit einer Verschiebung ergeben, so haben wir den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, die Prüfungen erst ab dem 23. März zu beginnen.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.