Förderung Unterstützung selbstorganisierter, bürgerschaftlicher Projekte
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich haben Sie aus der Presse und verschiedenen Ankündigungen entnommen, dass das Land Rheinland-Pfalz auch Mittel für die ehrenamtlich Tätigen vor Ort zur Verfügung stellen wird.
Wir haben Ihnen die Antragsformulare zur Verfügung gestellt, bitte beachten Sie das vor dem Beginn der Maßnahme eine entsprechende Meldung erfolgen muss.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer – wir haben bei der Staatskanzlei nochmals nachgefragt, da in vielen Ortsgemeinden die Ortsbürgermeister / innen bzw. Mitglieder des Gemeinderates die
Organisation übernehmen – diese Ortsgemeinden sind auch förderfähig.
Hier allgemeine Informationen der Leitstelle Ehrenamt
https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/
Unten nochmals die bereits registrierten Nachbarschaftshilfen im ganzen Landkreis Alzey-Worms, die wir heute auf unserer Homepage veröffentlicht haben.
Sofern Sie hier noch nicht gemeldet sind, geben Sie dies bitte weiter an meine Kollegin
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jan Weindorf
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Abteilung 2 - Rechtsangelegenheiten, Schulen und Kultur
Referat 20 – Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey
Postfach 13 60, 55221 Alzey
Telefon +49 (6731) 408-3242
Telefax +49 (6731) 408-84444
Hinweis
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist lediglich über die unter www.kreis-alzey-worms.de/kontakt [2] erläuterten Verfahren möglich. Die aktuelle Mail-Adresse ist nur für formfreie Kommunikation vorgesehen.